Erneuerbare Energien
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Energieausweiserstellung für Wohngebäude

Energieausweis für Wohngebäude

Neue gesetzliche Verpflichtungen für Vermieter sowie Hausbesitzer setzen seit dem 1.Januar 2009 fest, dass der Energieausweis für alle Gebäude welche vermietet, verkauft oder verpachtet werden, Pflicht ist. Für Eigentümer von Häusern die vor 1965 gebaut worden sind, ist es bereits seit 1.Juli 2008 Pflicht, dass diese an Miet- oder Kaufinteressenten einen Energieausweis ausstellen und vorlegen. Diese Regelung tritt nun auch für alle anderen Wohngebäude seit 1.Januar 2009 in Kraft. So ist es die Pflicht des Eigentümers, dem potentiellen Mieter oder Käufer auf dessen Nachfrage den Energieausweis im Rahmen der Haus- oder Wohnungsbesichtigung vorzulegen.

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Mittels des Energieausweises wird der energetische Zustand des Gebäudes bewertet und aufgezeigt, sowie mit welchen wirtschaftlichen Maßnahmen die Energiebilanz verbessert werden kann. Somit ist dieser für den Hausbesitzer eine wichtige Orientierungshilfe und gleichzeitig ein Wegweiser für die Modernisierung des Gebäudes. Diese Maßnahmen zur energetischen Sanierung steigert nicht nur den Wert des Gebäudes, sondern investiert auch in die Zukunft.

Der Energiebedarfsausweis und der Energieverbrauchsausweis

Ob für Ihr Objekt ein Energiebedarfsausweis oder aber ein Energieverbrauchsausweis benötigt wird, richtet sich nach Größe und Alter des Objektes. Für alle Neubauten werden Bedarfsausweise ausgestellt. Ein Verbrauchsausweis oder ein Bedarfsausweis kommen für bestehende Wohngebäude in Betracht. Natürlich kann sich jeder auf freiwilliger Basis einen Bedarfsausweis ausstellen lassen.

Inhalte des Energiebedarfsausweises

Wie energieeffizient ein Gebäude ist steht im Energiebedarfsausweis. Dies wird ermittelt aufgrund des jährlichen Energiebedarfes für die Beheizung, der Warmwasseraufbereitung und Wohnungslüftung. Berücksichtigt werden im Energieausweis hierbei die verwendeten Baumaterialien, die Bauweise und die Daten der Gebäudehülle, wie die Dämmung der Wände, des Daches und der Fenster. Weiterhin fließen in die Berechnung die Verwendung von regenerativer Energien wie zum Beispiel Solarenergie, sowie die Eigenschaften der Lüftungs- und Heizungsanlage mit ein. Anhand dieser Daten wird berechnet, welche Energie bei durchschnittlichem Nutzungsverhalten und Klima pro Jahr für das Gebäude verbraucht wird. Anschließend wird im Bedarfsausweis der Primärenergiebedarf als Kennzahl eingetragen. Hierdurch ist es möglich, aufgrund des Bedarfsausweises einen Vergleich mit den Ergebnissen von anderen Gebäuden durchzuführen. Möglich wird dies unter anderem durch den deutschlandweitem Standard. Gleichzeitig eröffnet der Bedarfsausweis durch seine Modernisierungstipps die Möglichkeiten, welche sich für das Gebäude zum Energiesparen bieten.

Inhalte des Energieverbrauchsausweises

Bei dem Energieverbrauchsausweis wird mittels der tatsächlich verbrauchten Energiemenge innerhalb der letzten drei Jahre die Energieeffizienz ermittelt.

Ein Problem, welches hierbei auftritt ist, dass diese Methode der Berechnung in die Irre führen kann. Dies entsteht, weil der Verbrauchsausweis eher das Verhalten der Bewohner abbildet und weniger den Zustand des Gebäudes. Dieser Umstand wird stark davon beeinflusst ob das Haus eher von berufstätige Singles bewohnt wird oder von Familien mit Kindern.

Ein weiterer bedeutender Fakt ist, dass bei Einfamilienhäusern eine extreme Verzerrung auftreten kann. Diese kann hervorgerufen werden durch den Umstand, dass die Bewohner den ganzen Winter an einem anderen Ort verbringen, anstatt in Ihrem Haus. Die Folge bei der Berechnung wäre hierbei ein Null-Energie-Haus bezüglich der Energieeffizienz.

Dadurch kann festgehalten werden, dass ein bedarfsorientierte Ausweis aussagekräftiger ist, da dieser eine Bestandsaufnahme bezüglich der Dämmung, der Baumaterialien, aber auch des Heizungssystems liefert. Somit kann bei durchschnittlichem Nutzungsverhalten errechnet werden, wie viel Energie das Gebäude verbraucht.

Vor-Ort-Beratung

Die Förderung einer Vor-Ort-Beratung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

In ganz Deutschland wird die Vor-Ort-Beratung von Haus- und Wohnungseigentümern mittels zugelassener Energieberater vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unterstützt.

Die Förderung umfasst hierbei einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zum Beratungshonorar. Die notwendigen Anträge hierzu erhalten Sie während der Vor-Ort-Beratung.

Eine Vor-Ort-Beratung ist eine Beratung zur Sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden, die in drei Phasen gegliedert ist:

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Phase 1: Die Erhebung des Ist - Zustandes

Um Schwachstellen erkennen zu können, untersucht der Berater das Gebäude und die Heizungsanlage hinsichtlich dem energietechnischen Ist-Zustand und nimmt diesen anschließend auf. Die hierbei notierten Daten unterteilen sich in Grunddaten wie dem Haustyp, Ort und Baujahr. Desweiteren die Zahl der Wohneinheiten, die beheizbare Wohnfläche und den Investitionen die in Hinblick auf die Wärmetechnik bisher vollzogen wurden.

Weiterhin erfasst werden die Angaben zur Gebäudehülle: Hierbei handelt es sich um eine Beschreibung der Fenster und Außentüren hinsichtlich deren Zustand in Bezug auf allgemeine und wärmetechnische Eigenschaften wie dem Alter, der Dichtigkeit und dem Rahmen. Weiterhin erfasst werden die Kellerdecke, der Fußboden, die Außenwände, das Dach sowie die oberste Geschossdecke. Außerdem gehört zur Gebäudehülle die Erfassung und Ausweisung der einzelnen Wärmebrücken wie zum Beispiel der Balkonplatten, den Vordächern, Ringanker, Stürze, Fensterbänke, Glasbausteine, Stirnseiten von Decken und Fußböden, Heizkörpernischen, Dachbodenluken oder Rollladenkästen.

Ein weiterer Punkt der erfasst wird, betrifft die Angaben zur Lüftung: Diesbezüglich wird der unkontrollierte Lüftungswärmeverluste erfasst und ausgewiesen, welcher durch zum Beispiel undichte Fenster und Türen, einem Rollladenkasten, einem ausgebauten Dach oder bei Verbrennungsluftversorgung für Kachel- und Kaminöfen aus beheizten Räumen entstehen kann. Nicht zu vergessen gilt es hierbei, dass auch das Lüftungs- und Heizverhalten der Bewohner dargestellt wird.

Die nächsten Angaben die erfasst werden, betreffen die Angaben zum Heizungssystem, welche die zu beheizenden Gebäudeflächen, sowie das des Gebäudevolumen ausweist. Dabei werden der Zustand und die Schwachstellen der bestehenden Heizungsanlage und des Heizungssystems beschrieben. Gleichzeitig werden die Daten des letzten Protokolls des Schornsteinfegers und der Angaben über Baujahr, Art, Nennleistung, Brennstoffart, Nutzungsgrad, Außentemperaturregeleung, Thermostatventile, Nachtabsenkung und Dämmung erfasst.

Zuletzt werden die Angaben zur Warmwasserbereitung aufgeführt, in dem die Art der Warmwasserbereitung beschrieben wird. Hierbei wird der Zustand und die Größe des Warmwasserspeichers betrachtet, sowie das vorhandene Warmwasserversorgungssystems unter Berücksichtigung der Schwachstellen.

Phase 2: Der Beratungsbericht

In einem Beratungsbericht werden die Daten der Gebäudeuntersuchung mit Hilfe eines Computerprogrammes ausgewertet und festgehalten. Unterstützt von grafischen Abbildungen werden die wichtigsten Ergebnisse des Berichtes in einem verständlichen Text zusammengefasst. Zudem muss der Beratungsbericht eine Gegenüberstellung vom Ist-Zustand des Gebäudes und der Heizungsanlage auf der einen Seite und dem Zustand nach Durchführung der vorgeschlagenen Energiesparmaßen auf der anderen Seite enthalten. Durch die ermittelten und anschließend ausgewerteten Daten muss ein Beratungsbericht Vorschläge bezüglich der energetischen Verbesserung der Gebäudehülle, sowie zur Minderung der Lüftungswärmeverluste und Lösungen zur Verbesserung des Heizungssystems und der Warmwasserbereitung enthalten.

Dabei sollten die Vorschläge als einzelne Maßnahmen, aber auch als zweckmäßige Pakete dargestellt, sowie bewertet werden. Wenn es sich anbietet oder nötig ist, sollte in begründeten Fällen Alternativen aufgezeigt werden. Der Stand der Technik sollte auf jeden Fall berücksichtigt werden. Natürlich sollten für die vorgeschlagenen Maßnahmen ebenfalls die zum Zeitpunkt der Beratung geltende Preise unter Rücksichtnahme der Eigenleistungen aufgezeigt werden. Dabei sollten Wirtschaftlichkeitsberechnungsverfahren gewählt werden, die dem Beratungsempfänger die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Maßnahmen oder der Pakete veranschaulichen. Auf diese Weise muss es ihm möglich sein, die Wirtschaftlichkeit zu einem späteren Zeitpunkt selbständig neu zu beurteilen.

Phase 3: Das persönliche Beratungsgespräch

In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen die notwendigen und sinnvollen Maßnahmen zur Energieeinsparung dargelegt, zusammen mit Hinweisen, wie diese am besten umgesetzt werden können. Natürlich werden mit Ihnen hierbei auch die für Sie in Frage kommenden Förderprogramme zur Finanzierung der Umbaumaßnahmen durchgesprochen.

Energieberatung

In jedem bestehenden Gebäude verbergen sich mitunter enorme Möglichkeiten zur Einsparung von Energie, welche Sie unbedingt ausschöpfen sollten. Die Variationen sind hierbei vielseitig und reichen von modernsten Fenstern, welche mehr Wärme gewinnen als zu verlieren, bis hin zu hocheffizienten Heizungsanlagen. Die Chance energiebewusst und zugleich zukunftstauglich zu sanieren, sollten Sie sich keinesfalls entgehen lassen. Mittels einer von mir erstellten Energiediagnose kann ich Ihnen aufzeigen, welche Gegebenheiten in Ihrem individuellen Fall am Besten sind. Für deren Erstellung wird vor der Renovierung der genaue Ist-Zustand des Gebäudes aber auch der Heizungsanlage analysiert . Im Anschluss daran erstelle ich Ihnen einen Beratungsbericht, welcher den derzeitigen Stand darstellt, sowie dazu im Vergleich den Zustand unter Berücksichtigung einer Durchführung der vorgeschlagenen energieeinsparenden Maßnahmen. Zu meinen Leistungen gehört es ebenfalls, dass ich Sie in Bezug auf das Thema Finanzierung und Planung Ihres Bauvorhabens berate.

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Wichtig zu wissen ist beim Thema Energieberatung, dass sich Bauindustrie, Bauhandwerk, Wohnungsunternehmen und Politik die Modernisierung des Altbaubestandes im Bausektor als wichtigste Zukunftsaufgabe gesetzt haben. Verschiedene Auffassungen gibt es jedoch bezüglich dem erforderlichen Qualitätsniveau für die Erneuerung von Fassaden, Fenstern und haustechnischen Anlagen. In der Energieeinsparverordnung (EnEV) werden die Mindestanforderungen an Maßnahmen zur Energieeinsparung festgelegt, diese reichen jedoch nicht aus, um langfristig umweltbewusst, behaglich, sowie energieeffizient zu wohnen. Da jedoch nicht nur die Modernisierung oder ein umweltbewussten Bauen für ein energiesparendes Leben wichtig ist, zählt zudem zu meinen Leistungen die Bewertung Ihrer vorhandenen Haushaltsgeräte bezüglich des Energieverbrauches.

Baubetreuung

Ich begleite Sie bei Ihre Baumaßnahme von Anfang an. Dabei stehe ich Ihnen während der Planung und Durchführung, bis hin zur Fertigstellung zur Verfügung. Aber auch für Fördermittel, welche für Sie in Frage kommen, stehe ich Ihnen beratend zur Seite.

Finanzielle Unterstützung in vielfältiger Art und Weise können sich alle Hausbauer, die umweltbewusst bauen oder sanieren wollen, von Vater Staat einholen. Für den Einsatz und die Nutzung von Erneuerbaren Energien, sowie für Maßnahmen zum Energiesparen, gibt es von Energieversorgern, Gemeinden, Bund und Ländern sowie der EU, die unterschiedlichsten Zuschüsse. Die hierbei bundesweit wichtigsten Institutionen, welche eine Förderung anbieten, sind das das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

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Um eine große staatliche Förderbank handelt es sich bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Diese bietet verschiedene Darlehensprogramme an, welche sowohl für Altbausanierungen wie auch für Neubauvorhaben geeignet sind. Die Vorteile die sich für Kreditnehmer hierbei bieten, sind die relativ niedrigen Zinsen der KfW, sowie deren besondere Konditionen in Bezug auf die Laufzeit und der Sicherheiten. Beantragt werden die unterschiedlichen KfW-Darlehen bei der jeweiligen Hausbank.

Für ältere Wohngebäude bietet das sogenannte BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) einen Zuschuss an, welcher eine umfassende Energiesparberatung möglich macht. Desweiteren stellt die Bundesregierung für Erneuerbare Energien, aufgrund des Marktanreizprogramms, Zuschüsse für die Installation von Solarkollektor- und Biomasseanlagen zur Verfügung.

Weiterhin ist es möglich, durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine indirekte Förderung zu erhalten. Diese gestaltet sich in Form einer erhöhten Einspeisevergütung für Strom, welcher aus den Kraft-Wärme-Kopplungs-, Biogas- und Photovoltaikanlagen erzeugt wird. Weitere Fördermöglichkeiten bestehen durch eigene Förderprogramme der örtlichen Energieversorger, den Kommunen und den Bundesländern, da sich diese zunehmend für energiesparende Maßnahmen und die Verbreitung von erneuerbaren Energien einsetzen.

Wenn sich Ihr Bundesland an einem Förderprogramm beteiligt oder eines besitzt, werden die jeweiligen Fördermittel zumeist über die zuständigen Landesbanken oder weiter Landesinstitute ausgezahlt. Sollte für Sie ein Groß- oder Sonderprojekt Fördermöglichkeiten bieten, so werden diese von den dafür zuständigem Ministerium bewilligt, wobei es sich hierbei in der Regel um das Umwelt- oder Wirtschaftsministerium handelt.

Auch beim Finanzamt ist es möglich, sich finanzielle Unterstützung einzuholen. So können Sie nach dem Abschluss Ihres Bauvorhabens beim Finanzamt Zulagen beantragen, die Sie anschließend ausgezahlt bekommen. Auf diese Art und Weise können sowohl Eigentümer wie auch Mieter 20% der Lohnkosten, für von Handwerkern gestellte Rechnungen, von Ihrer Steuerschuld abziehen. Die Ausgaben für eine Photovoltaikanlage können Sie zum Teil bei Ihrem zuständigen Finanzamt wiederbekommen.

Andreas Franke

Staatlich geprüfter Bautechniker
Unabhängiger Gebäudeenergieberater (HWK)
Albert-Schweitzer-Straße 41
04720 Döbeln

Mobil: 0160 | 48 87 32 0
Tel.: 03431 | 58 98 78 3
Fax: 03431 | 58 98 78 4
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